Leiharbeit

neue 65% Stufe Branchenzuschlag + Rechte bei Warnstreiks

05.01.2018 | Ab 01.01.2018 gilt nach 15 Monaten Einsatzzeit eine neue Stufe im Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Leiharbeiter. Diese beträgt 65 Prozent des tariflichen Grundentgeltes. Damit wird es auch für einige Beschäftigte der Arbeitnehmerüberlassung in der Pfalz mehr Geld geben. // Auch in den Betrieben der IG Metall Neustadt laufen die Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie an. Wir haben in einem Ratgeber wichtige Infos für Leiharbeiter bei Warnstreiks im Einsatzbetrieb zusammengefasst. Wichtig: Leiharbeiter dürfen bei Warnstreiks mitmachen! // Wir beantworten gern Fragen, die es in diesem Zusammenhang gibt.

Die Verhandlungsparteien einigten sich im Mai 2017 auf die Einführung einer sechsten und letzten Zuschlagsstufe auf das Stundenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit, den BAP und iGZ mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen haben: 65 Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt nach dem 15. vollendeten Monat. Damit sind die Anforderungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten erfüllt. Die neuen Branchenzuschläge der sechsten Stufe werden erstmalig zum 1. Januar 2018 für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie fällig.

 

In der Metall-Tarifrunde sind Warnstreiks Anfang 2018 gestartet. Wie sollen sich Leihbeschäftigte verhalten? Sie dürfen nicht zum Streikbruch anstelle von Stammbeschäftigten eingesetzt werden. Und sie dürfen sich an Warnstreiks und Aktionen der IG Metall beteiligen. Das ist ihr gutes Recht. Was Leiharbeiter dabei beachten sollten, zeigen unsere FAQs.

Von: rk

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