ERA - das gemeinsame Entgeltrahmen-Abkommen - fügt die Bezahlung von Angestellten und Arbeitern zusammen. An die Stelle von Löhnen und Gehältern tritt ein gemeinsames Entgelt. Das neue Tarifsystem passt die Bewertung und Bezahlung von Arbeit an die gewandelten Bedingungen in den Betrieben an. Es macht - richtig angewandt - die Bewertung und Bezahlung von Arbeit gerechter.
ERA kann ab Januar 2006 betrieblich eingeführt werden. Die Einführung muss im Regelfall bis 31. Dezember 2008 (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) bzw. bis 31. Dezember 2007 (Thüringen) erfolgt sein. Beschäftigte und ihre Betriebsräte haben dabei ein hohes Maß an Beteiligung und Mitbestimmung.
Die nachfolgenden Materialien und Links geben wichtige Hinweise und Hilfestellungen für die ERA-Einführung.
Die ERA-Einführung betrieblich vorbereiten - hierbei helfen unsere Arbeitsblätter.
ERA-ENTGELTRECHNER Auf Basis der ab 2008 geltenden Tarife für die Metall- und Elektroindustrie ausrechnen, wie hoch in der neuen Entgeltgruppe oder Zusatzstufe das Entgelt sein wird.
Der aktuelle ERA Entgeltrechner 2008:
Pfalz
Der ERA Kostenrechner Hilfestellung für die Ermittlung der Kosten der betrieblichen ERA-Einführung auf Basis der ab 2008 für die Metall- und Elektroindustrie geltenden Tarife
Der ERA Kostenrechner 2008:
Pfalz
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Aktuell liegen jetzt die Folgen 9 bis 13 vor. Sie behandeln die Entgeltgrundsätze (9,10,11), die Regelungen zur Absicherung und Anpassung (12) und die Kostenneutralität (13).
 
 
Korrekturen zu den Arbeitsblättern
ERA-Arbeitsblatt 13, Seite 4: Korrigierte Tabelle
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