Interview mit Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze

Warum will die Gewerkschaft die Angelegenheit jetzt wieder aufrollen? 
Die neuen Regelsätze sind so verfassungswidrig wie die alten - das haben wir immer klar gesagt. Jetzt haben zwei Wissenschaftler - Professor Dr. Johannes Münder und Dr. Irene Becker - Gutachten dazu vorgelegt, die unsere Auffassung stützen. 
Was sind deine Kritikpunkte?
Ein Regelsatz von 364 Euro in diesem Jahr und von drei Euro mehr im nächsten Jahr ist nicht bedarfsgerecht und entspricht nicht dem Existenzminimum. Es ist offensichtlich, dass bei der Neuregelung der "Hartz-IV-Leistungen" die Kassenlage und weniger die "Verfassungslage" maßgeblich war. Die Bundesregierung hat mit statistischen Tricks die Regelsätze eiskalt klein gerechnet. Menschenwürde und Verfassung sind dabei auf der Strecke geblieben. 
Die Höhe der Regelsätze hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aber nicht bemängelt. 
Für die gesetzliche Neuregelung gilt die gleiche Kritik, wie für die verfassungswidrige Altregelung. Zur Erinnerung: Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass der Staat für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen muss, wenn die Bürger dazu nicht selbst in der Lage sind. Die Höhe des Mindestbedarfs ist verfassungswidrig, solange sein Zustandekommen nicht transparent und überprüfbar ist. 
Und das ist es nach der Neuregelung nicht?
Nein - das ist es nicht! Die Berechnung der Regelsätze bleibt intransparent. Es ist nicht nachvollziehbar, warum als Vergleichsmaßstab zur Berechnung des Regelsatzes die Einkommen der unteren 15 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden - früher waren es die unteren 20 Prozent. Das Absenken hat nur den Grund, die Leistungen zu drücken. Denn bei 20 Prozent hätte sich schon ein Regelsatz von 382 Euro ergeben. Außerdem hat sich der Gesetzgeber noch nicht mal konsequent an seine selbst gewählte Methode gehalten, den Verbrauch der unteren Einkommen zugrunde zu legen. Er hat nämlich davon Ausgaben für Alkohol, Tabak und Gaststätten abgezogen. Und mehr noch: der Gesetzgeber hat bei der Festlegung des Vergleichsmaßstabs die "verdeckte Armut" nicht berücksichtigt. 
Was ist damit gemeint? 
Haushalte, die Einkommen unterhalb der Bedarfsschwelle erzielen und damit Anspruch auf staatliche Aufstockung haben, aber nicht von entsprechenden Leistungen leben, werden trotzdem als Referenzmaßstab für die Ermittlung herangezogen. Gleiches gilt für die sog. "Aufstocker": Selbst Personen, die nue einen Euro Einkommen erzielen, werden nicht aus den Referenzhaushalten ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Reicht bei den Einkommensschwächsten das Geld schon nicht zur Deckung des Bedarfs, reicht es bei den Hart IV-Empfängern erst recht nicht.
Was tut die IG Metall? 
Wir fordern von der Bundesregierung bedarfsgerechte und existenzsichernde Leistungen für Langzeitarbeitslose - das ist ein Verfassungsauftrag und der muss umgesetzt werden. Zugleich werden wir Musterprozesse führen, also betroffene Kolleginnen und Kollegen rechtlich unterstützen, die gegen ihre Hartz IV-Sätze nach dem jetztigen Gesetz vor den Sozialgerichten klagen. Natürlich können wir nicht für alle betroffenen Mitglieder Verfahren führen, die Hartz IV-Leistungen erhalten. Aber durch gezielte Musterverfahren wollen wir schnell eine verfassungsgerechte Klärung erreichen. Die beiden wissenschaftlichen Gutachten helfen uns dabei. 
Was können Hartz IV-Empfänger, die nicht klagen, tun?
Sie sollten selbst Widerspruch gegen Bescheide einlegen, in denen ihnen Leistungen nach dem 1. Januar diesen Jahres bewilligt wurden.   

Studie räumt mit Vorurteilen auf:

Hartz IV ist "nur selten ein Ruhekissen"

In der öffentlichen Diskussion wird die Arbeitswilligkeit von Langzeitarbeitslosen immer wieder in Frage gestellt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat nun in einer Befragung von Hartz IV-Empfängern die Arbeitsbereitschaft untersucht. Das Ergebnis lautet: Hartz IV ist "nur selten ein Ruhekissen", die Arbeitsbereitschaft von Hartz IV-Empfängern ist insgesamt hoch, nur bei einer kleinen Minderheit gibt es Hinweise auf eine fehlende Arbeitsmotivation.

Hartz IV-Empfänger liegen nicht auf der faulen Haut 

65 Prozent der Langzeitarbeitslosen zwischen 15 und 64 Jahren gehen nach der IAB-Studie einer Tätigkeit nach. Mit fast 30 Prozent sind die so genannten Aufstocker, also diejenigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und trotzdem ergänzend Hartz IV benötigen, die größte Gruppe der tätigen Langzeitarbeitslosen. Die übrigen nehmen an einer beruflichen Weiterbildung oder Fördermaßnahme teil, kümmern sich um Kinder oder pflegen Angehörige. Bei über 50 Prozent umfasst die ausgeübte Tätigkeit mindestens 20 Stunden pro Woche und entspricht damit einer Halbtagsaktivität.

Die große Mehrheit sucht einen Job und ist dabei zu deutlichen Zugeständnissen bereit...

Laut IAB-Studie sind rund 60 Prozent der Hartz IV-Empfänger verpflichtet, eine Arbeit zu suchen. Aktivitäten wie Ausbildung, die Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen oder auch gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass die Verpflichtung zur Arbeitssuche (zeitweise) nicht besteht. Von den zur Arbeitssuche Verpflichteten geben knapp zwei Drittel an, in den letzten vier Wochen nach Arbeit gesucht zu haben.

Dabei sind Hartz IV-Empfänger in hohem Maße bereit, Zugeständnisse an eine neue Arbeitsstelle zu machen: 80 Prozent würden eine Arbeit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus annehmen, 65 Prozent würden ungünstigere Arbeitszeiten und 43 Prozent ein geringeres Einkommen in Kauf nehmen. Laut IAB-Studie weisen Hartz IV-Bezieher damit eine deutlich höhere Bereitschaft auf, auch eine Erwerbsarbeit unter schlechteren Bedingungen zu akzeptieren, als Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug.

Für Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, räumt die Studie damit mit Vorurteilen gegen Hartz IV-Empfänger auf. "Die Studie entlarvt Pauschaläußerungen, Hartz IV-Empfängern mangele es an Arbeitswillen und sie hätten überzogene Ansprüche an eine neue Arbeitsstelle, als das, was sie sind: Stimmungsmache gegen sozial Schwache!"

...doch die Erfolgsaussichten sind gering

Ernüchternd fällt das Ergebnis der Studie in Bezug auf die Erfolgsaussichten bei der Arbeitssuche aus: Nur etwas mehr als ein Viertel der arbeitssuchenden Hartz IV-Empfänger wurde im Befragungszeitraum von vier Wochen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Aus Sicht der Forscher ist dies ein Indiz dafür, dass es nicht an mangelnder Motivation liegt, wenn Langzeitarbeitslose ohne Arbeit bleiben.

Diejenigen, die eine Erwerbstätigkeit finden, müssen in der Regel deutliche Abstriche hinnehmen. Bei vielen reicht die Entlohnung nicht für einen vollständigen Ausstieg aus der Bedürftigkeit, sondern sie benötigen ergänzend Hartz IV. Bei diesen so genannten Aufstockern liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 6,60 Euro. Nicht viel höher liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei denen, die mit der Erwerbstätigkeit den Ausstieg aus Hartz IV schaffen: 8,00 Euro im Westen und 6,90 Euro im Osten. Zudem arbeiten viele unter ihrem Qualifikationsniveau, sind befristet beschäftigt oder in der Leiharbeit beschäftigt.

Hans-Jürgen Urban sieht damit insgesamt bestätigt: "Arbeitslosigkeit ist kein Anreizproblem. Es fehlen schlicht existenzsichernde Arbeitsplätze. Dieses Grundproblem kann durch verschärfte Zumutungen und Sanktionen gegen Arbeitslose, wie sie mit der Einführung von Hartz IV erfolgt sind, nicht bearbeitet werden. Im Gegenteil: Hartz IV hat das Problem der Arbeitslosigkeit nicht gelöst, sondern in erster Linie dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Dabei wirkt Hartz IV nicht nur auf Arbeitslose, sondern auch auf Beschäftigte: Aus Angst vor Hartz IV sind viele Beschäftigte zu Zugeständnissen bei Entgelt und Arbeitsbedingungen bereit."

Es braucht eine grundlegende Revision von Hartz IV

Auch die IAB-Forscher raten davon ab, eine noch härtere Gangart gegenüber den überwiegend motivierten Langzeitarbeitslosen einzulegen. Sie plädieren dafür, die Betreuung der Hartz IV-Empfänger zu verbessern und stärker auf ihre individuelle Situation einzugehen. Hans-Jürgen Urban geht das nicht weit genug: "Nötig ist eine grundlegende Revision von Hartz IV. Dazu gehören insbesondere neue Zumutbarkeitsregelungen, die vor Lohndumping schützen, anstatt es zu befördern: Die heutige Vermittlungspraxis gegenüber Langzeitarbeitslosen wirkt als Treibsatz für ungeschützte Leiharbeit und Niedriglöhne - dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Auch Langzeitarbeitslose müssen ein Recht auf tariflich gesicherte oder ortsübliche Löhne haben. Niemand darf dazu gezwungen werden, zu Armutslöhnen zu arbeiten."

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