Hinweis der IG Metall Neustadt

Änderung Beitragskassierung

02.01.2019 | Der Beitragseinzug wird künftig am letzten Tag des Monats für den noch aktuellen Monat sein - statt wie bisher am ersten Tag des Monats. Ausnahme: Bei allen Betrieben oder Leiharbeitnehmern in den Betrieben, bei denen am 15. eines Monats die Abbuchung erfolgt, wird auch künftig am 15. für den vorhergehenden Monat abgebucht.

Hintergrund ist die Verringerung des Nachbearbeitungsaufwandes, falls sich im laufenden Monat Änderungen ergeben sollten. Früher mussten häufig rückwirkende Beitragskorrekturen und Rücküberweisungen vorgenommen werden. Durch die Änderung des Kassierungstermins wird dieser Aufwand künftig deutlich geringer ausfallen.

Wir bitten alle Mitglieder, uns unaufgefordert Änderungen ihres Status oder Einkommens durch Aufnahme von Arbeit, Wechsel in Altersteilzeit, Erwerbslosigkeit, Langzeiterkrankung, Rentenbezug, o.ä., im laufenden Monat  mitzuteilen. Dies betrifft auch Ansprüche auf satzungsgemäße Leistungen, so z.B. bei Freizeitunfällen, Rechtsschutz, Notlagen oder Seminarbesuchen.

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