Aussperrung bei Constellium angedroht

Arbeitgeber provoziert Eskalation im Tarifkonflikt

10.04.2018 | Nachdem der Aluprofil-Hersteller in mehreren Standorten aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten war, streiten die Beschäftigten für die Wiederherstellung der Tarifbindung. Jetzt sind die Arbeitnehmer von der schriftlichen Ankündigung überrascht worden, dass bei einem weiteren Warnstreik alle Mitarbeiter ausgesperrt werden sollen. Das ist ein Skandal und nach Meinung des 1. Bevollmächtigten der IG Metall Neustadt, Ralf Köhler, eine gezielte Provokation und Konfliktverschärfung durch die Geschäftsführung von Constellium.

Aussperrung ist nach Meinung der IG Metall eine unzulässige Kampfmaßnahme der Arbeitgeber.

Ausdrücklich verboten ist die Aussperrung in der Bundesrepublik nicht. In etlichen europäischen Ländern ist Aussperrung von Beschäftigten entweder verboten oder verfehlt ihre Wirkung, weil der Arbeitgeber das Entgelt weiterbezahlen müsste (so zum Beispiel in Italien, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Österreich. In Belgien haben ausgesperrte Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld.).

Das Bundesarbeitsgericht schränkte die heiße Aussperrungspraxis dahingehend ein, dass Arbeitgeber nun laut BAG "nur zur Abwehr und zur Wiederherstellung eines durch die gewählte Streiktaktik möglicherweise gestörten Kampfgleichgewichts" aussperren dürfen, höchstens aber 25 Prozent der Beschäftigten eines umkämpften Tarifgebiets zusätzlich zu den tatsächlich Streikenden.


Sieben Argumente gegen Aussperrung:

  • Aussperrung verletzt die Menschenwürde
  • Streik und Aussperrung sind keine gleichen Mittel
  • Aussperrung unterminiert das Streikrecht
  • Aussperrung schafft Übermacht
  • Aussperrung ist nirgendwo in Europa erlaubt
  • Streik ist kein "nationales Übel", wohl aber die Aussperrung
  • Aussperrung - der Hebel zum Unternehmerstaat

 

Von: rk

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