Solidartarifvertrag – Termin nicht verpassen

Auszahlung des nicht verwendeten Finanzierungsbetrages jetzt regeln!

31.10.2020 | Im November 2020 kommt der nicht verwendete Einmalbetrag, des im März 2020 abgeschlossenen Solidartarifvertrages, zur Auszahlung. Die Zahlung hat in der Regel mit der Novemberabrechnung zu erfolgen, da in den meisten Betrieben zu diesem Zeitpunkt die Jahressonderzahlung geleistet wird und dieser Termin als Zahlungstermin festgelegt wurde.

Eine Auszahlung wird nur vorgenommen, wenn die betriebliche Gesamtsumme nicht als Zuschuss zum Kurzarbeitergeld verbraucht wurde. Der Zahlbetrag kann also auch niedriger sein, sollten nur noch wenige Restmittel sich im betrieblichen Topf befinden. Der Topf wurde mit Stichtag 1. April 2020 ermittelt, indem die Anzahl der Beschäftigten mit 350 € multipliziert wurde.

Der nicht verbrauchte Anteil wird gleichmäßig, im Verhältnis zur individuellen Arbeitszeit, an alle am 1. Dezember 2020 Beschäftigten des Betriebes zur Auszahlung gebracht. Auszubildende werden hierbei als Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von 17,5 h betrachtet.

Betriebsräte sollten darauf achten, dass Anfang November 2020 die Gesamtzahl der planmäßig am 1. Dezember 2020 Beschäftigten ermittelt wird. Ebenfalls sollten die noch vorhandenen Restmittel unstreitig festgestellt werden, damit dann Ende November die anteilige Auszahlung erfolgen kann.

Diese Tarifbestimmungen der Metall- und Elektroindustrie kommen in unserer Geschäftsstelle u.a. bei Tenneco in Edenkoben, DBK in Rülzheim, Kardex in Belheim, Constellium in Landau, Magna in Kandel und Webasto in Schaidt zur Anwendung.

Für weitere Information stehen die Gewerkschaftssekretäre der IG Metall Neustadt gern zur Verfügung.

Von: rk

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