Hinweis - IG Metall Neustadt

Beitragsanpassungen

09.06.2020 | Gemäß Beschluss des 13. ordentlichen Gewerkschaftstages und den Bestimmungen des § 5 der Satzung ist der Beitrag den jeweils aktuellen Einkommenserhöhungen anzupassen. Beitragsehrlichkeit ist in unserer Solidargemeinschaft Voraussetzung, um Ansprüche auf alle Leistungen der IG Metall zu begründen.

Zum 1. Juli 2020 erhöhen sich die Renten, aufgrund der positiven Lohnentwicklung der letzten Jahre, um 3,45 Prozent.  Um den gleichen Betrag wird der IG Metallbeitrag für Rentner und Rentnerinnen zum 1. Juli 2020 angepasst. Der neue Beitrag wird erstmalig Ende September 2020 rückwirkend für das dritte Quartal 2020 abgebucht.

Sollte der neue Beitrag für drei Monate höher oder niedriger als 0,5 Prozent der Monatsbruttorente sein, bitten wir um kurze Nachricht, um den Mitgliedsbeitrag entsprechend zu korrigieren.

Da sich im Jahr 2019 in Rheinland-Pfalz die Bruttoentgelte aller Beschäftigten um 2,2 Prozent erhöht haben, erfolgt um diesen Betrag die Angleichung der Mitgliedsbeiträge zum 1. Juli 2020 für unsere Einzelmitglieder aus Beschäftigungsverhältnissen ohne Betriebsrat oder Tarifbindung.

Auch hier gilt: Sollte der neue Beitrag weniger oder mehr als ein Prozent des durchschnittlichen Monatsbruttoeinkommens betragen, benötigen wir eine Information, damit wir den Mitgliedsbeitrag verändern können.

Unsere Social Media Kanäle