Hinweis - IG Metall Neustadt

Beitragsanpassungen für Mitglieder der Metall- und Elektroindustrie

01.08.2019 | Die IG Metall ist eine Solidargemeinschaft und finanziert ihre Arbeit nur aus Mitgliedsbeiträgen. Für einen Anspruch auf Leistungen der IG Metall ist es erforderlich, einen satzungsgemäßen Beitrag zu leisten. Dazu zählen Rechtsschutz, Seminare, Freizeitunfallversicherung, Sterbegeld, Notfall- und Rentnerunterstützung sowie das Streikgeld oder die Maßregelungsunterstützung.

Gemäß Beschluss des 13. ordentlichen Gewerkschaftstages und den Bestimmungen des § 5 der Satzung ist der Beitrag den jeweils aktuellen Einkommenserhöhungen anzupassen.

Mit dem tariflichen Zusatzgeld (T-Zug) erfolgt eine Beitragsanpassung für die Mitglieder in der Metall- und Elektroindustrie um 3,3 Prozent zum August 2019.

Sollte der neue Beitrag nicht 1 % des durchschnittlichen Gesamtbruttoverdienstes entsprechen, haben Kolleginnen und Kollegen mit einer Frist von 3 Monaten die Möglichkeit, durch Vorlage einer Verdienstabrechnung ein niedrigeres Einkommen nachzuweisen. Der Beitrag wird dann selbstverständlich wieder angepasst.

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