Kurarbeit statt Entlassungen auch in der Leiharbeit

Berechnung Kurzarbeitergeld + Mitgliedervorteil durch Tarifbonus

21.05.2020 | Bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds wird laut der Sonderregelung nicht der aktuelle Lohn nach dem Leiharbeitstarif zugrunde gelegt, sondern das gesamte durchschnittliche Entgelt der letzten drei Monate. Das bedeutet, dass alle Zuschläge, die der Leihbeschäftigte in seinem Einsatzbetrieb erhalten hat, mit in die Berechnung des Kurzarbeitergelds einfließen. Zusätzlich gibt es durch den neuen Tarifabschluss erstmalig ein Mitgliederbonus, für die Leiharbeiter die sich bis Ende Mai 2020 in der IG Metall organisieren.

https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt/so-funktioniert-kurzarbeitKurzarbeit statt Entlassungen. Das hat die Bundesregierung in der Corona-Krise auch für Leihbeschäftigte ermöglicht. Die Gewerkschaften haben das unterstützt – und sich zudem erfolgreich für eine Sonderregelung eingesetzt, die Leihbeschäftigten in Kurzarbeit mehr Geld sichert. Besonders profitieren Leihbeschäftigte, die in den für die IG Metall zuständigen Industriebranchen eingesetzt sind. In der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textilindustrie hat die IG Metall tarifliche Branchenzuschläge durchgesetzt. Dadurch kommen bis zu 65 Prozent auf den normalen Leiharbeitstarif obendrauf. Das sichert nun den Leihbeschäftigten auch deutlich mehr Kurzarbeitergeld.

Tariferhöhung und Mitgliederbonus
Seit dem 1. April gelten die Entgelterhöhungen für die Leiharbeitnehmer*innen, deren Verleiher im Arbeitgeberverband BAP bzw. IGZ organisiert sind. Zusätzlich wurden im Tarifabschluss neue Jahressonderzahlungen sowie ein Mitgliedervorteil von bis zu 700 Euro im Jahr vereinbart. Von diesem profitieren Mitglieder der IG Metall erstmals mit der Sonderzahlung im Mai 2021, sofern sie zu diesem Zeitpunkt seit mindestens einem Jahr Mitglied sind.

Diese Entgelterhöhung betrifft im Bereich der Geschäftsstelle Neustadt unter anderem Beschäftigte der Leiharbeitsunternehmen DEKRA sowie ZAB aus Frankenthal. Achtung: Beschäftigte der Firma GABIS aus Speyer sind nicht von dieser Tariferhöhung betroffen.

Die Details des Tarifabschlusses findet Ihr im beiliegenden Dokument. Wer noch nicht Mitglied ist, muss also bis spätestens Ende Mai diesen Jahres Mitglied werden, um vom Bonus für Gewerkschafter*innen im Jahr 2021 profitieren zu können.

Bei Fragen steht der Kollege Philipp Nerger per E-Mail oder Telefon unter 06321 924725 zur Verfügung.

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