Vereinbarkeit Familie und Beruf

Besser informiert mit Deiner IG Metall Neustadt

12.01.2021 | Hilfen für Eltern, Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, Solidartarifverträge, Mieterschutz und vieles mehr: Vor allem auf Drängen der IG Metall sind zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um die Folgen der Corona-Pandemie für die Menschen abzumildern. Hier informieren wir zu den neuen Regelungen zur Kinderbetreuung im verlängerten Lockdown.

Was kann wie in Anspruch genommen werden, wenn Schulen oder Kitas
geschlossen sind?


Die bislang geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden bis Ende Januar verlängert. Für Kinder und Eltern bedeutet das: Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar weitgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten.
Um Eltern weiter zu entlasten, soll jetzt auch die Zahl der Tage beim Kinderkrankengeld verdoppelt werden. Bund und Länder haben beschlossen, dass jedem Elternteil nun 20 statt 10 bezahlte Betreuungstage zustehen. Für Alleinerziehende sind es 40 Tage. Dies gilt auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern „nur“ betreut werden muss. Für die Zeit der Freistellung erhalten die Eltern dann Kinderkrankengeld.

Im beiliegenden Ratgeber informieren wir zu folgenden Fragen: 

  • Wie kann das Kinderkrankengeld beantragt werden?
  • Wer hat denn einen Anspruch auf Kinderkrankengeld?
  • Wieviel Kinderkrankengeld wird denn bezahlt?
  • Ich bin im Homeoffice, habe ich auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld?
  • Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz 

Ralf Köhler, 1. Bevollmächtigter IG Metall Neustadt: "Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss, weil Schule oder Kita geschlossen sind, muss hierfür bezahlt freigestellt werden. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Regelung geht in diese Richtung, lässt in der Praxis aber noch zu viele Fragen der konkreten Umsetzung offen.
Inzwischen ist jedoch klar geworden, dass Homeoffice und Homeschooling nicht zusammen gehen. Diese Erkenntnis ist auch der Intervention der IG Metall zu verdanken. Eine Doppelbelastung aus Arbeit und gleichzeitiger Kinderbetreuung zu Hause oder unterwegs ist für uns nicht akzeptabel und würde auch einen emanzipatorischen Rückschritt bedeuten, da überwiegend Frauen zusätzlich beansprucht wären. Wir haben wiederholt deutlich gemacht, unter welchen Bedingungen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist und wo nicht."

Von: as

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