Geschlossenheit der Belegschaft zahlt sich aus

Betriebsvereinbarung Kurzarbeit bei Berger Metallwaren abgeschlossen

29.07.2020 | Nach langen, zähen Verhandlungen konnte nun endlich eine Betriebsvereinbarung Kurzarbeit bei Berger Metallwaren in Berg abgeschlossen werden. In der Betriebsvereinbarung konnten sämtliche Forderungen von Betriebsrat und IG Metall erfolgreich durchgesetzt werden.

Die Forderungen wurden gegenüber der Geschäftsführung mit Aushängen und Aktionen mit der Belegschaft in den vergangenen Wochen immer wieder verdeutlicht. Die zentralsten Anliegen waren eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds (KUG) durch den Arbeitgeber sowie ein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.

Mit dem Arbeitgeber wurde nun folgende Aufzahlungsregelung vereinbart:

Sofern sich die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers im Kalendermonat um bis zu 20 Prozent reduziert, leistet der Arbeitgeber eine Aufstockung auf das KUG in Höhe von 15 Prozent.

Auf eine über 20 Prozent hinausgehende Verkürzung der Arbeitszeit im Kalendermonat leistet der Arbeitgeber eine Aufstockung in Höhe von 10 Prozent auf das KUG.

Betriebsbedingte Kündigungen sind für Laufzeit der Betriebsvereinbarung ausgeschlossen.

Außerdem hat der Betriebsrat ein vollumfängliches Mitbestimmungsrecht bei Planung und Durchführung der Kurzarbeit.

Ein toller Erfolg in schwierigen Zeiten, für den die Belegschaft, der Betriebsrat und die IG Metall gemeinsam eingetreten sind. So konnten auch die Spaltungsversuche durch den Arbeitgeber keinen Schaden anrichten. Nur gemeinsam sind wir stark! Ein Motto, welches insbesondere in der jetzigen schwierigen Situation, sehr wichtig ist.

Unsere Social Media Kanäle