Gut zu wissen

Eine Übersicht der Maßnahmen in den Sozialschutz-Paketen

19.05.2020 | Die Coronakrise stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland vor enorme Herausforderungen. Mit den beiden Sozialschutz-Paketen, dem erleichterten Kurzarbeitergeld und vielen weiteren Maßnahmen werden die Folgen dieser Krise abgemildert. Hier findet Ihr die wichtigsten Antworten auf die Fragen, die Arbeitnehmer*innen derzeit bewegen.

Die Bundesregierung stützt die Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze - durch Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse und Kurzarbeitergeld. Diese Maßnahmen werden durch zwei "Sozialschutz Pakete" und Änderungen im Mietrecht ergänzt: Wer plötzlich deutlich weniger Geld hat, soll leichter an Grundsicherung und Kinderzuschlag kommen. Außerdem wurde ein besonderer Schutz für Mieterinnen und Mieter auf den Weg gebracht: Wer zwischen April und Juni 2020 wegen der Coronapandemie nicht rechtzeitig Miete zahlt, dem darf die Wohnung nicht gekündigt werden.

 

Sozialschutz-Paket 1

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 eine Verordnung zur Erleichterung der Kurzarbeit verabschiedet.
     
  • Die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sind aktuell für Publikumsverkehr geschlossen. Leistungsbezieher erhalten ihr Geld aber wie gewohnt. Außerdem haben ausgefallene Termine keine Sanktionen zur Folge und sind Fristen zur Leistungsgewährung vorerst ausgesetzt.
     
  • Der Zugang zur Grundsicherung (»Hartz IV«) wird für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 beginnen, erleichtert, indem für sechs Monate kein Vermögen berücksichtigt wird und die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
     
  • Eltern erhalten leichter den Kinderzuschlag
     
  • Können Eltern wegen einer behördlichen Kita- oder Schulschließung nicht arbeiten, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.
     
  • Die Bundesregierung macht es, befristet bis Ende des Jahres, attraktiver, eine Beschäftigung aufzunehmen, wenn man bereits im Vorruhestand ist, um zum Beispiel in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft zu arbeiten.

 

Sozialschutz-Paket 2

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.
  • Außerdem wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet.
  • Es wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies gilt entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten.

Von: rk

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