Betreuungsgeld verfassungswidrig

IG Metall: Notwendig ist mehr Geld in Betreuungsplätze

24.07.2015 | Das bereits vorab umstrittene Betreuungsgeld wurde in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gekippt, mit der Begründung, dass der Bund nicht die Kompetenz habe, um ein solches Gesetz zu erlassen. Ein Betreuungsgeld ist Angelegenheit der Länder ist und nicht des Bundes, da es nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensumstände notwendig ist.

Die IG Metall begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich, da das Betreuungsgeld in erster Linie weiterhin die ungleichen Chancen und Nachteile von Frauen am Arbeitsmarkt und letztlich das spätere Altersarmutsrisiko verschärft. Das Betreuungsgeld wurde bislang in 95 Prozent der Fälle von Frauen genutzt, nur wenige Männer nahmen es bislang in Anspruch. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder fördert und erleichtert den Wiedereinstieg in das Berufsleben.
Tatsächliche Wahlmöglichkeiten entstehen durch den Ausbau von Kita-Plätzen und von Betreuungsstrukturen, um Frauen den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu erleichtern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie voranzubringen. Das Betreuungsgeld hat bislang eher den Verzicht auf einen Betreuungsplatz belohnt und nur wenig zur Vereinbarkeit beigetragen.

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