01.04.2020 | Arbeitgeber und Betriebsrat haben vereinbart, dass im Anschluss an die laufende Arbeitsunterbrechung zunächst für einen 2-wöchigen Zeitraum vom 6. bis 17. April Kurzarbeit folgen soll. Im LKW-Werk Wörth wird bis auf wenige Ausnahmen Kurzarbeit "Null" verfahren. Im GLC arbeitet ein Teil der Belegschaft im eingeschränkten Geschäftsbetrieb weiter. Dies dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Mobilität und der allgemeinen Grundversorgung der Kunden.
... weitere Infos hat die Vertrauenskörperleitung in einem Flugblatt zusammengefasst (siehe Anlage)
Ausgehend von den häufigsten Anfragen, die uns bei der IG Metall Neustadt erreichen, wollen wir über aktuelle Informationsblätter Themen und Schwerpunkte beleuchten, Fragen dazu beantworten und die Sachverhalte für Dich klären.
Info Nr. 1: Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit (siehe Anlage)