Betriebsrat und IG Metall informieren

Kurzarbeit bei Daimler Wörth und im GLC Germersheim vereinbart

01.04.2020 | Arbeitgeber und Betriebsrat haben vereinbart, dass im Anschluss an die laufende Arbeitsunterbrechung zunächst für einen 2-wöchigen Zeitraum vom 6. bis 17. April Kurzarbeit folgen soll. Im LKW-Werk Wörth wird bis auf wenige Ausnahmen Kurzarbeit "Null" verfahren. Im GLC arbeitet ein Teil der Belegschaft im eingeschränkten Geschäftsbetrieb weiter. Dies dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Mobilität und der allgemeinen Grundversorgung der Kunden.

Thomas Zwick, Vorsitzender des Betriebsrats Daimler Wörth - GLC Germersheim

  • Das Kurzarbeitergeld, welches durch Daimler zusätzlich aufgrund Tarifvertrag und der Betriebsvereinbarung aufgestockt wird, sichert einen deutlich höheren Teil des Nettoeinkommens ab, als es die gesetzliche Regelung vorsieht, mindestens 80,5 %.

  • Geplanter oder bereits genehmigter Urlaub und Gleitzeit darf nicht durch Kurzarbeit ersetzt werden.

  • Schwangere Beschäftigte werden nicht in Kurzarbeit einbezogen. Sie sollen nach Möglichkeit im Home-Office beschäftigt werden. Ist dies nicht möglich, werden sie bezahlt freigestellt. 

  • Beschäftigte, die während der Kurzarbeitsphase eine entgeltliche Nebentätigkeit erweitern oder neu aufnehmen wollen, sind verpflichtet, dies dem Arbeitgeber vorher anzuzeigen und die Höhe des hierdurch entstehenden Entgeltes unter Vorlage eines Nachweises mitzuteilen. Mögliche Veränderungen der gesetzliche Rahmenbedingungen zu Hinzuverdiensten während Kurzarbeit werden entsprechend berücksichtigt.

... weitere Infos hat die Vertrauenskörperleitung in einem Flugblatt zusammengefasst (siehe Anlage)

 

Ausgehend von den häufigsten Anfragen, die uns bei der IG Metall Neustadt erreichen, wollen wir über aktuelle Informationsblätter Themen und Schwerpunkte beleuchten, Fragen dazu beantworten und die Sachverhalte für Dich klären.

Info Nr. 1: Kurzarbeit und Arbeitsunfähigkeit (siehe Anlage)


Von: rk

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