- 73 Prozent der Betriebsräte geben an, dass in ihren Betrieben Arbeiten auf Grundlagen von Werkverträgen ausgelagert werden. Mit 77 bzw. 82 Prozent liegen Hessen und das Saarland hier deutlich über dem Durchschnitt.
- in 54 Prozent ist die Vergabe an Werkvertragsunternehmen in den vergangenen drei Jahren gleich geblieben, in 21 Prozent der Fälle hat sie zugenommen.
- den Hauptanteil an Auslagerungen machen die internen Dienstleistungen (z.B. Kantinen, Werkschutz, Pforte und Haustechnik) mit 56 Prozent aus, der Anteil der direkten Produktion steht mit 36 Prozent (Thüringen: 44 Prozent) an zweiter Stelle. Auch Montage- und Logistikleistungen werden zunehmend aus den Unternehmen in Werkverträge ausgelagert.
- besonders beunruhigend ist aus Sicht der Betriebsräte, dass die Arbeits- und Entgeltbedingungen in den beauftragten Werkvertragsunternehmen sichtbar schlechter sind als in den Unternehmen, die die Aufträge auslagern: 56 Prozent der befragten Betriebsräte beantworten dies mit „Ja“ (Saarland: 68 Prozent), sehen aber für sich keine ausreichenden Einflussmöglichkeiten, denn:
- nur in vier Prozent der Fälle wurden zur Auslagerung der Aufträge vorher Vereinbarungen mit den Betriebsräten getroffen.
Ein einigen Betrieben ist es gelungen, Vereinbarungen zum verantwortungsbewussten Umgang mit Fremdvergaben zu treffen, wie beispielsweise bei VW im Mai 2015.
Allerdings sind sie die Ausnahme. In den meisten Fällen werden Betriebsräte beim Thema Werkverträge nicht einmal informiert, geschweige denn an der Ausgestaltung beteiligt.