Erhöhung der Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten für 2020

Mitgliederservice: Sozialschutz-Paket

26.04.2020 | Das Gesetz für leichteren Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) soll helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Wir informieren die Mitglieder der IG Metall Neustadt über die verschiedenen Maßnahmen. So können u.a. Seniorinnen und Senioren in diesem Jahr deutlich mehr hinzuverdienen als bisher. Die Hinzuverdienstgrenze steigt von 6300 Euro auf 44.590 Euro im Jahr.

Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente

Bis zur Grenze von 44.590 Euro dürfen Seniorinnen und Senioren dazuverdienen, ohne dass ihnen ihr Hinzuverdienst auf die vorgezogene Altersrente angerechnet wird. Alle Beträge, die diese hohe Grenze übersteigen, werden zu 40 Prozent von der Vollrente abgezogen. Die Maßnahme soll Personalengpässen, die durch die Corona-Krise entstehen, entgegenwirken. 

weiterführende Infos bei der deutschen Rentenversicherung

 

Kinderbetreuung wegen Corona bedingter Schul-/Kitaschließung

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhalten Eltern bei notwendiger Kinderbetreuung bis zu 6 Wochen 67 Prozent ihres Nettoverdienstes. Dies jedoch erst nach Abbau von Resturlaub und Arbeitszeitkontobeständen sowie der Inanspruchnahme tariflicher Freistellungsmöglichkeiten.

weiterführende Infos beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Notfall Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen im Zeitraum April bis September 2020. Den Antrag kann man online stellen. Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen.

weiterführende Infos vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend

 

Mietschulden

Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen.

weiterführende Infos vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

Grundsicherung

Was, wenn das Einkommen zum Leben nicht mehr reicht? Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen.

weiterführende Infos von der Bundesagentur für Arbeit

 

Kurzarbeit und Hinzuverdienst

Bestimmte Branchen und Berufe sind in der Krise für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar. Hierzu gehören insbesondere das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Landwirtschaft und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Wer während einer Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen, sofern das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, Kurzarbeitergeld und Hinzuverdienst das normale Einkommen nicht übersteigt.

weiterführende Infos beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Von: rk

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