IG Metall-Bonus im Tarifvertrag

Mitgliedervorteil - extra Sonderzahlungen in der Leiharbeit

20.10.2022 | Es wird wieder der Mitgliederbonus beim Weihnachtsgeld gezahlt. Und jetzt aufpassen: Diesen finanziellen Vorteil erhalten Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung mit IGZ oder BAP-Tarifbindung nur, wenn sie mindestens ein Jahr vor der Zahlung Mitglied der IG Metall und zum Stichtag länger als sechs Monate beschäftigt sind. Wer noch nicht dabei ist und künftig vom erhöhten Weihnachts- und Urlaubsgeld profitieren will, muss der IG Metall beitreten.

Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren. Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: Bis spätestens 30. November für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2022.

Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni oder 30. November eines Jahres mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, sichern sich durch ihren Beitritt ihren Mitgliedervorteil im Jahr 2023! Der Beitritt ist ganz einfach online unter folgendem Link möglich.

Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag für den Mitgliedervorteil beim Weihnachtsgeld muss bis einschließlich 30. November (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden. Die Antragsstellung ist per Post oder per E-Mail möglich. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall: www.igmetall.de/mitgliedervorteile

Achtung: Der Mitgliedervorteil gilt nicht für Leihbeschäftigte von GABIS und ZAB. Bei diesen Verleihern gilt ein anderer Tarifvertrag der IG Metall, der keine Branchenzuschläge, dafür aber equal pay ab dem 1. Tag und einen höheren Urlaubsanspruch beinhaltet.

Euer Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Landau bei Fragen ist Kollege Philipp Nerger.

Von: rk

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