Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Nachtarbeit besser bezahlen!

22.05.2019 | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei unterschiedlichen Zuschlagshöhen für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit im Tarifvertrag aus Gründen der Gleichbehandlung der höhere Zuschlag für Nachtarbeit zu zahlen ist. Vor dem BAG hatte ein Beschäftigter aus der Textilindustrie geklagt. Der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz sieht aber eine ähnliche Ungleichbehandlung bei den Zuschlägen für regelmäßige Nachtarbeit im Rahmen von Schichtarbeit (20 %) und unregelmäßiger Nachtarbeit (50 %) vor.

Aus diesem Grund hat die IG Metall Muster für Geltendmachungen zur Verfügung gestellt, mit denen jeder bis zu zwei Monate rückwirkend den höheren Zuschlag für Nachtarbeit von der Firma einfordern kann. Formulare für die erforderlichen Geltendmachungen gibt es bei den Vertrauensleuten der IG Metall.

Näheres in beiliegendem Infoblatt.

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