Weiterbildung in der Transformation

Qualifizieren mit Tarifvertrag und neuen Möglichkeiten

22.02.2021 | Weiterbilden - aber wie? Die IG Metall hat mehrere Tarifverträge zur Qualifizierung abgeschlossen, die unseren Mitgliedern Chancen auf Weiterbildung sichern. Ein Leben lang lernen - das ist keine Floskel, sondern eine Notwendigkeit. Wer im Job nicht abgehängt werden will, für den ist Weiterbildung wichtiger denn je. Besonders in der Transformation und der aktuellen Corona-Krise wird die Notwendigkeit deutlich und durch neue Möglichkeiten des Gesetzgebers flankiert.

Weiterbildung ist wichtig, heißt es überall. Doch viele Beschäftigte bekommen keine. Um das zu ändern, hat die IG Metall in den letzten Jahren zahlreiche Tarifverträge zur Qualifizierung abgeschlossen. In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie haben IG Metall-Mitglieder Anspruch auf ein jährliches Gespräch. Dort klärt der Beschäftigte mit dem Arbeitgeber den persönlichen Weiterbildungsbedarf.

In der Corona-Krise verlängert die Bundesregierung die Kurzarbeit und verbindet sie mit Qualifizierung. Das bringt neue Möglichkeiten für Beschäftigte. Auch Eltern und Arbeitslose profitieren von dem neuen Gesetz.

 

Tarifverträge ermöglichen Fortbildung und Studium

Der Tarifvertrag unterscheidet dabei drei Stufen: Erstens betrieblich notwendige Qualifizierung, die der Arbeitgeber komplett trägt, etwa bei Veränderungen im Betrieb. Zweitens betrieblich zweckmäßige Weiterbildung, etwa eine Aufstiegsweiterbildung zum Techniker im Interesse der Firma. Hier zahlt der Chef die Kosten, der Beschäftigte muss jedoch die Hälfte der Zeit einbringen. Und drittens persönliche Qualifizierung, etwa ein Studium mit Rückkehrrecht. Dafür musst Du Geld und Zeit selbst aufbringen.

Auch in anderen Branchen gibt es tariflich geregelte Qualifizierung. Etwa in der Textilindustrie, wo nach einem IG Metall-Tarifvertrag die Arbeitgeber über einen Fonds eine Woche Fortbildung im Jahr fördern.

Immer mit Betriebsrat

Ansprüche auf Qualifizierung allein durchzusetzen ist jedoch schwierig. Daher sollten sich Beschäftigte immer an ihren IG Metall Betriebsrat wenden. Der Betriebsrat ist auch bei der Personal- und Qualifizierungsplanung beteiligt. Besonders im Metalltarif sind seine Rechte sehr konkret ausgestaltet. Daher kann der Betriebsrat die Beschäftigten nicht nur gegenüber dem Chef unterstützen, sondern auch zu den beruflichen Perspektiven im Betrieb beraten: Wo will ich hin? Und wo gibt es gute Jobs mit Zukunft?
 

Bildungsteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie

Mit der Bildungsteilzeit der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie kannst Du Dich weiterbilden oder studieren ― bis zu sieben Jahre lang. Und nicht nur, wenn Dein Arbeitgeber das auch will ― sondern auch auf Deinen persönlichen Wunsch hin. Deine Weiterbildung kannst Du in Teilzeit neben der Arbeit machen ― und dafür Deine Arbeitzeit verkürzen. Du kannst aber auch „verblockte Teilzeit“ wählen ― und bis zu sieben Jahre komplett aus dem Betrieb rausgehen, mit dem Recht auf Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. So steht es in den Tarifverträgen zur Bildung und Qualifizierung, die die IG Metall in allen Tarifgebieten der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt hat.

Geld und Zeit

70 bis 80 Prozent des normalen Verdienstes sind in der Bildungsteilzeit möglich. Der Tarifvertrag bietet verschiedene Lösungen, in Verbindung mit staatlicher Förderung wie BAföG (für das Studium), Aufstiegs-BAföG (Meister, Techniker oder Fachwirt), Weiterbildungsprämie oder Bildungskredit.
Um die Arbeitszeit für Deine Bildungszeit aufzubringen, sieht der Tarifvertrag ein „Bildungskonto“ vor. Darauf kannst Du bis zu 152 Stunden Mehrarbeit im Jahr sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld ansparen. Zudem gibt es in vielen Betrieben dafür Langzeitkonten oder Sabbaticals. In vielen Tarifgebieten kannst Du sogar bis zu zehn Prozent Deines Bildungskontos als Kredit nehmen. In einigen Betrieben gibt Dir der Arbeitgeber etwas zu Deiner Bildungsteilzeit dazu, wenn der Betriebsrat das geregelt hat.
Als Ergebnis Deines Qualifizierungsgesprächs schließt Du mit dem Arbeitgeber eine Bildungsvereinbarung. Darin sind die Eckpunkte Deiner Bildungsteilzeit geregelt: Beginn, Dauer, Art und Umfang (etwa Teilzeit oder Vollzeit), Ansparen und Entnahme von Zeit aus dem Bildungskonto und schließlich Deine Rückkehr auf einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz.

Von: as

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