Metall- und Elektroindustrie

Übernahme Pilotabschluss für Rheinland-Pfalz

26.03.2020 | Mit der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus steht die deutsche Wirtschaft vor einer der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Das betrifft auch die Pfalz und viele Betriebe und Arbeitnehmer in unserer Region. Vor dem Hintergrund dieser außergewöhnlichen Situation vereinbaren die Tarifvertragsparteien in Rheinland-Pfalz dieses Verhandlungsergebnis und übernehmen damit angepasst die Regelungen aus dem Pilotabschluss NRW.

Die Tarifvertragsparteien im Bezirk Mitte stimmen darin überein, die Betriebe und deren Beschäftigte in dieser Situation zu unterstützen und den Verlust von Arbeitsplätzen und Fachkräften u.a. durch Kurzarbeit verhindern zu wollen. Ebenso sehen sich die Tarifvertragsparteien in der Pflicht, Beschäftigten eine Perspektive aufzuzeigen, die wegen des Wegfalls staatlicher oder sonstiger Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder in eine besondere Drucksituation geraten.

Überblick der Vereinbarungen:

  • Abschluss Solidartarifvertrag

  • Reaktivierung des Tarifvertrag Zukunft in Arbeit (TV ZiA 2020)

  • Wiederinkraftsetzen der Entgelttabellen, der Tarifverträge zur Altersvorsorge und der Anspruchsvoraussetzungen für Altersteilzeit bis zum 31.12.2020

  • Die Fortsetzung der Tarifgespräche zu Digitalisierung und Transformation erfolgt nach Abklingen der Pandemie im Jahr 2021

Das erzielte Tarifergebnis beinhaltet folgende Punkte:

  • Regelungen zur Kurzarbeit, die die Nettoentgelte der Beschäftigten auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichern können. Dies geschieht nach Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung durch Umlage der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigten

  • Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren (bisher nur bis zu 8 Jahren) acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes.

  • Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern – soweit zwingend erforderlich - bis zu fünf freie Tagen ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt.

  • Die Tarifverträge treten unverzüglich in Kraft und können zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden.

Nach Abklingen der Corona-Pandemie erfolgt 2021 die Fortführung der Verhandlungen zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen, insbesondere zur betrieblichen Bewältigung der Digitalisierung / Energiewende / Mobilitätswende sowie einer Entgelterhöhung, der Einbeziehung der dual Studierenden in den Geltungsbereich der Tarifverträge, dem Durchsetzen eines Nachhaltigkeitsbonus und der Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge, mit dem Ziel einer guten Lösung und fairen Teilhabe für die Gewerkschaftsmitglieder unserer Betriebe.

IG Metall Neustadt veranstaltet zwei online-Schulungen zur Erläuterung des Tarifabschlusses am Montag, 30. März und am Dienstag, 31. März. Weitere Infos stehen in unserer Terminleiste.

Von: rk

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