IG Metall Jugend

Verbesserungen im neuen Berufsbildungsgesetz

17.02.2020 | Das neue Berufsbildungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2020. Durch unseren Druck als IG Metall Jugend konnten wir einige Verbesserungen im Gesetz durchsetzen.

Hier einige Beispiele:

  • Kosten für die Fachliteratur, die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigt wird, müssen endlich vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden!
  • Für den unmittelbaren Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung gibt es nun einen Freistellungsanspruch!
  • Erstmalig gibt es eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Alle Verbesserungen könnt Ihr dem beigefügten Flyer entnehmen.

Bei Fragen wendet Euch bitte an philipp.nergerdon't want spam(at)igmetall.de.

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