Ratgeber: Arbeitslosigkeit steht bevor - was tun?

Verhalten bei Insolvenz, Kündigung, Arbeitslosenmeldung

02.05.2021 | Erwerbslosigkeit kann jede/n treffen. In einer globalisierten Welt gehören Betriebsschließungen und Insolvenzen leider zum Alltag. Für die Betroffenen aber heißt es im Ernstfall einen kühlen Kopf zu bewahren! Wir geben Infos und Tipps für den Fall von drohender Arbeitslosigkeit und informieren über die notwendigen weiteren Schritte, welche Fristen zu beachten sind, wie Leistungsansprüche geltend gemacht werden müssen und wie Sperrzeiten und andere Sanktionen vermieden werden können.

Gerade wenn man den Schock über den Verlust des Arbeitsplatzes verarbeiten soll, muss man eine Menge an Formalitäten bewältigen und viele Fragebögen ausfüllen. Die IG Metall hilft Dir, die ersten Hürden im Behörden-Dschungel zu meistern. Wir informieren Dich über Deine Rechte und Pflichten und geben Tipps, die bares Geld wert sein können: Was musst Du beachten, um ohne Abstriche Arbeitslosengeld I zu erhalten? Wann und wie können ältere Arbeitslose länger Arbeitslosengeld I bekommen? Welche Steuerklasse ist für verheiratete Arbeitslose günstig?

 

Ist meine Kündigung rechtens? 

Lasse von Deinem Betriebsrat und von der IG Metall prüfen, ob Deine Kündigung rechtmäßig ist. Hat der Arbeitgeber die Vorschriften und die Fristen zum Kündigungsschutz beachtet? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört, wie es vorgeschrieben ist? Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen, nachdem Du die schriftliche Kündigung erhalten hast, eingereicht werden. Ob Du die Frist eingehalten hast, entscheidet im Zweifelsfall der Poststempel auf dem Kündigungsschreiben.

 

Wer erhält Arbeitslosengeld I (ALG I)? 

Arbeitslose, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig mit Arbeitslosenversicherung beschäftigt waren. Dies können beispielsweise auch drei mal vier Monate gewesen sein. Für Arbeitnehmer, die immer wieder nur für kurze Zeit befristet beschäftigt waren, reichen zusammengerechnet sechs Monate. Des Weiteren zählen hierzu Zeiten einer Versicherungspflicht kraft Gesetzes wie z. B. Mutterschafts-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld und Zeiten einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. 

 

Wieviel Geld gibt es? 

Rund 60 Prozent des pauschalierten Nettoverdienstes im Bemessungszeitraum (in der Regel die letzten zwölf Monate); mit Kind 67 Prozent.

 

Wie lange bekomme ich Geld? 

Zwölf Monate sind die Obergrenze. Ältere Arbeitslose ab 50 Jahren können gestaffelt nach ihrem Alter 15, 18 oder 24 Monate ALG I erhalten.

 

Wann muss ich zur Arbeitsagentur, um mich arbeitssuchend zu melden?

Sobald Du gekündigt wirst, läuft die Uhr. Auch wenn es Dir unangenehm ist, musst Du schnellstmöglich Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen und Dich dort arbeitssuchend melden. Dies kannst Du zunächst auch telefonisch, schriftlich oder online tun. Wer die Meldefrist versäumt, bekommt später, wenn die Arbeitslosigkeit beginnt, eine Sperrzeit. Das heißt, die Arbeitsagentur zahlt dann eine Woche lang kein ALG I.

Der Staat gibt hier strenge Fristen vor. Spätestens drei Monate, bevor Dein Arbeitsverhältnis endet, musst Du Dich bei der Arbeitsagentur Deines Wohnorts arbeitssuchend melden. Es gibt auch Fälle, in denen Du die Dreimonatsfrist gar nicht einhalten kannst, etwa wenn Dein Arbeitgeber Dir mit einer Frist von vier Wochen kündigt oder wenn Deine Stelle von vornherein auf weniger als drei Monate befristet ist. Dann musst Du Dich sogar noch schneller bei der Arbeitsagentur melden, nämlich innerhalb von drei Tagen, nachdem Du vom Ende Deiner Beschäftigung erfahren hast. Wenn die Arbeitsagentur, z. B. wegen eines Feiertags geschlossen hat, musst Du Dich am nächsten Öffnungstag melden. Der Arbeitgeber soll Dich für die Arbeitssuchmeldung freistellen. Dazu musst Du Deinen Personalausweis mitnehmen.

Für Auszubildende gilt die Pflicht zur Arbeitssuchmeldung nur bei einer überbetrieblichen Ausbildung.
Laut Gesetz reicht es zur Fristwahrung aus, wenn Du Dich zunächst telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail arbeitssuchend meldest und die persönliche Vorsprache später nachholst. Das ist aber nur im Notfall ratsam, wenn Du keine Möglichkeit hast, persönlich vorbeizugehen. Denn im Streitfall ist es schwierig bis unmöglich, zu beweisen, dass Du Dich tatsächlich arbeitssuchend gemeldet hast.

 

Ich bin über 50 Jahre alt. Gelten für mich besondere Regelungen? 

Ältere Arbeitslose können länger ALG I bekommen: Ab dem 50. Geburtstag bis zu 15 Monate, ab dem 55. bis 18 Monate und ab dem 58. Geburtstag bis 24 Monate. Dies ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Je nach Stufe musst Du 30, 36, oder 48 Beschäftigungsmonate in den letzten fünf Jahren nachweisen können.

Wenn Du kurz davor bist, eine dieser Altersstufen zu erreichen, kann es vorteilhaft sein, den Bezug von Arbeitslosengeld etwas hinauszuzögern. Das ist zulässig. Du kannst bei der Arbeitslosmeldung selbst bestimmen, ab wann der Leistungsbezug beginnen soll. Dann bekommst Du zwar für die Tage bis zum 50., 55., oder 58. Geburtstag kein ALG I – aber dafür drei oder sogar sechs Monate länger! Wer diesen Weg wählt, sollte dabei auf seinen Krankenversicherungsschutz achten. Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes wirkt für Pflichtversicherte der alte Krankenversicherungsschutz nur noch einen Monat nach. Danach muss man selbst eine Krankenversicherung abschließen, bis der ALG-1-Bezug beginnt.

 

Hat mein künftiges ALG I etwas mit meiner Steuerklasse zu tun?

Viele verheiratete Arbeitnehmer wechseln die Steuerklasse, wenn sie arbeitslos werden. Sie überlassen ihrem noch in Lohn und Brot stehenden Ehepartner die günstigere Steuerklasse III. Davon raten wir ab. Denn auch die Höhe des ALG I hängt von der Steuerklasse ab. In eine für Dich günstigere Steuerklasse kannst Du ohne Probleme wechseln, wenn Du frühzeitig weißt, dass Du arbeitslos wirst. Denn für die Höhe des ALG I ist maßgebend, welche Steuerklasse Du am 1. Januar eines Jahres hattest. Daran muss sich die Arbeitsagentur halten. Ein Arbeitsloser, der noch im Vorjahr vor der absehbaren Arbeitslosigkeit in eine günstigere Steuerklasse wechselt, bekommt ein höheres ALG I. Wir empfehlen: Lass Dich vor einem Wechsel der Steuerklassen von der Arbeitsagentur, einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten.

 

Was kann ich tun, wenn ich keinen Anspruch habe oder nur wenig ALG I bekomme?

Wenn Du keinen Anspruch auf das ALG I hast oder das ALG I nicht zum Leben reicht, kann ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bestehen.


Die IG Metall versucht Kündigungen zu verhindern. Das gelingt aber nicht immer. Wenn schließlich doch Entlassungen drohen, informieren wir die hiervon betroffenen Mitglieder über ihre Handlungsmöglichkeiten. Erwerbslose sind in der IG Metall keine Mitglieder zweiter Klasse. Sie haben dieselben satzungsmäßigen Rechte wie die Mitglieder, die im Betrieb beschäftigt sind.

Die  IG Metall Neustadt bietet rechtliche und soziale Beratung, Unterstützung und Hilfe. Und: Der gewerkschaftliche Rechtsschutz gilt auch in Streitfällen mit der Arbeitsagentur.

Von: as

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