09.07.2019 | Für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk Pfalz, deren Betrieb Innungsmitglied ist, gibt es nun ein Verhandlungsergebnis. Die Tarifverträge im pfälzischen Kfz-Handwerk gelten für etwa 7.500 Beschäftigte in über 800 Betrieben. Wir fordern alle Mitglieder in Autohäusern und Kfz-Werkstätten auf, Betriebsräte zu wählen. Diese achten darauf, dass alle zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge und weitere Schutzvorschriften eingehalten und umgesetzt werden. Wo es keine demokratisch gebildete Arbeitnehmervertretung gibt, findet die Anwendung von Tarifverträgen oft nicht konsequent statt.
Die Eckpunkte des Verhandlungsergebnis:
Maßregelungen aufgrund der Teilnahme an der Tarifbewegung der IG Metall im pfälzischen Kfz-Gewerbe unterbleiben und werden rückgängig gemacht, falls sie bereits erfolgt sind. Gegenseitige Schadenersatzansprüche zwischen den Tarifvertragsparteien und ihren Mitgliedern bestehen nicht und werden nicht geltend gemacht. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, keine Rechtsstreitigkeiten aus Anlass der Tarifbewegung zu führen. Eine Kürzung von Einmalzahlungen aufgrund der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet nicht statt.
Josef Windpassinger, Verhandlungsführer der IG Metall: „Mit diesem Tarifabschluss ist es auch für die pfälzischen Beschäftigten gelungen, die Entgelte und Ausbildungsvergütungen deutlich zu erhöhen.“ Und weiter: „Es ist wichtig, die Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen zu beteiligen. Vor allem die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist ein wichtiger Schritt, Handwerksberufe für junge Menschen attraktiv zu machen. So beugen wir gemeinsam einem Mangel an Fachkräften vor.“