IG Metall Rechtsberatung

Vom Widerspruch bis zum Sozialgericht: Ein lohnender Hürdenlauf!

17.06.2020 | Wenn Krankenkassen, Rentenversicherungen, Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsgenossenschaften einen Antrag ablehnen, können Betroffene Widerspruch einlegen. Viele dieser Fälle landen vor den Sozialgerichten und gehen oft zugunsten der Kläger aus. Die Leistungen der IG Metall Neustadt umfassen die Beratung und den Rechtsschutz in sozialen Angelegenheiten.

Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung sind die ganz großen Themenkomplexe. Und gleich dahinter stehen Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft. Sei es, dass es um einen Arbeitsunfall geht oder um eine Berufskrankheit, Pflege, Krankengeld oder medizinische Reha-Maßnahmen.

Die IG Metall Beratung erfolgt, da Mitglieder mit einem Bescheid des Rentenversicherers nicht zufrieden sind, weil ihre Krankenkasse ein Hilfsmittel nicht genehmigt, weil es mit dem Grad der Schwerbehinderung Probleme gibt oder der Antrag auf die Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Harald Lange, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Neustadt, liest die Bescheide, ermutigt, wenn sich Widerspruch lohnt. Ohne juristische Rückendeckung sei das kaum zu schaffen, sagt er mit Blick auf das besonders konfliktreiche Thema Erwerbsminderung.

"Ich mache das jetzt seit 25 Jahren, die Rechtsberatung, und es ist immer schwerer geworden. Unabhängig davon, ob im Renten- oder im Schwerbehindertenrecht. Ich bin kein Mediziner, aber ich behaupte doch schon, dass ich die Lage einschätzen kann. Wenn jemand drei Herzinfarkte hatte oder auch einen Schlaganfall und noch halbseitig gelähmt ist, und dann kommt vielleicht auch noch eine Lungenerkrankung hinzu, dass man da genauer hingucken muss, ob er wirklich leistungsfähig ist für den allgemeinen Arbeitsmarkt oder nicht. Und da kann ich nur sagen: Lass Dich nicht entmutigen, komm zu uns! Wir führen das Widerspruchsverfahren für Dich durch, wir führen auch das Klageverfahren."
 

Beim Widerspruch ist Durchhaltevermögen gefragt

Wenn das Jobcenter, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag auf Leistung ablehnt, kann man Widerspruch einlegen. Schon das führt in jedem dritten Fall zum Erfolg, und der zuvor abgelehnte Antrag wird doch noch genehmigt. Genügt der einfache Widerspruch nicht, kann man weiter bis vor das Sozialgericht ziehen. Fast 400.000 Antragsteller tun das jährlich - und sie bekommen sehr oft Recht. 35 bis 40 Prozent der Fälle gehen zugunsten der Antragsteller aus. Der Bescheid muss dann korrigiert werden.
 

Kein Fall gleicht dem anderen

"Wir bemerken, dass man sich in einer großen Institution wie Rentenversicherung, wie Krankenkassen, Unfallkassen, auf das formale Recht zurückzieht und sagt 'Das ist unser Bescheid und denn: Klagt mal eben!'." Das kritisiert Harald Lange. Das Sozialrecht, um das es bei Klagen um soziale Leistungen geht, umfasst 3.000 Paragrafen. Dazu kommen europäisches Recht und Besonderheiten des Asylrechts. Kein Fall gleicht dem anderen. Fehler seien unvermeidlich. Doch die hohe Zahl der Korrekturen, die im Widerspruch oder vor Sozialgerichten erstritten werden, zeichnet für ihn ein zwiespältiges Bild.

"Es hat sich aus meiner Sicht ein Gemeinschaftsgefühl fast in solchen Organisationen - oder ein Firmengefühl - eingeschlichen, bestimmte Dinge auf den langen bürokratischen Weg zu schieben, in der Hoffnung, dass die einzelne Person ermüdet in diesem Weg. Ich finde das grausam. Insbesondere im Wissen, dass wir hier eine Variationsmöglichkeit, eine Interpretationsmöglichkeit haben. Das sind unnötige Verzögerungszeiten und zusätzlich belastet es das demokratische Gefühl. Wenn ich wegen fünf Euro, zehn Euro, fünfzehn Euro im Monat klagen muss, dann frage ich mich, wie ist denn eigentlich unser demokratischer Sozialstaat ausgerichtet?"

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