Tipps für Ferienbeschäftigte

Was beim Ferienjob zu beachten ist

16.07.2014 | Sommer- und Semesterferien sind nicht nur eine gute Gelegenheit Sonne zu tanken, sondern auch, um die Finanzen durch Ferienjobs aufzubessern. Doch ab wann muss man Beiträge zu Renten- oder Krankenversicherung bezahlen? Wir haben einige Informationen rund um den Ferienjob zusammengestellt.

Foto: lakov Filimonov / PantherMedia.

Sommerferien oder vorlesungsfreie Zeit - viele nutzen die Wochen von Juni bis September, um Geld zu verdienen. Arbeiten dürfen Jugendliche ab 15 Jahren. Wenn sie noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen pro Jahr. Wer noch keine 18 ist, darf nicht am Wochenende und nach 20 Uhr arbeiten. Schwere körperliche und gefährliche Arbeit ist in diesem Alter ebenfalls tabu.

Steuern und mehr
Studierende, die nebenbei jobben, müssen verschiedene Grenzen beachten. Bei Ferienjobs bleiben sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie innerhalb eines Jahres maximal 2 Monate oder 50 Tage arbeiten. Ledige zahlen ab einem Jahreseinkommen von 8.354 Euro Steuern (Grundsteuerfreibetrag). Wer unterhalb der Grenze liegt und Steuern gezahlt hat, bekommt sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ein Antrag lohnt sich auch bei höheren Einkommen, da Kosten den Freibetrag erhöhen können.
Das Einkommen kann sich auf andere Leistungen auswirken. Beim BAföG liegt die Hinzuverdienstgrenze beispielsweise bei 406 Euro im Monat (4.880 Euro je Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten). Verdient man dauerhaft mehr, droht die Kürzung. Keine Rolle spielt das Einkommen dagegen seit 2012 beim Kindergeld.

Mehr für Gewerkschaftsmitglieder
Schülerinnen, Schüler und Studierende, die in der IG Metall angehören, dürfen in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, nicht mit Billiglöhnen abgespeist werden. Sie haben genauso wie die festangestellte Belegschaft Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Automobilwerken, in Stahlwerken oder bei Textil- und Bekleidungsfirmen.
Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern drei Tage Urlaub zu - ein Tag mehr als das Gesetz für jeden vorschreibt. Wer zwei Monate jobbt, hat fünf Urlaubstage statt der gesetzlichen drei.
Das alles ist nicht umsonst, ist aber auch nicht teuer - gemessen daran, was dafür geboten wird: Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt ein Prozent des Bruttoverdienstes. Wer danach in der IG Metall bleibt, zahlt als Schüler/in oder Studierende/r nur 2,05 Euro im Monat.

Die IG Metall bietet weitere Vorteile für ihre Mitglieder:
◾Beratung zur Studienfinanzierung, z.B. BAföG und Stipendium
◾Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen
◾Kostenfreie Seminare zum Thema Berufseinstieg, Zeitmanagement und politischen Themen
◾Informationen und Tipps zu den Themen Einstiegsgehälter und Arbeitsvertrag
◾Informationen zu Praktikumsplätzen über unser großes Betriebsrätenetzwerk
◾Studierendenmagazin „Die Schnittstelle“
◾Freizeitunfallversicherung (ab einem Jahr Mitgliedschaft)
◾Freikarten für die CeBIT und Hannover-Messe
◾Die Möglichkeit sich in der IG Metall zu engagieren

Rund 22.000 Studierende, die an ihre berufliche Zukunft denken, sind schon in der IG Metall.

 

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