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Das sind die aktuellen Rentenwerte ab Juli 2021

30.03.2021 | Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 steht fest: Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, bleibt in Westdeutschland der aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 Euro. Und das, obwohl die rechnerische Rentenanpassung aufgrund der Corona-Krise negativ ist. Wir informieren, wie die aktuellen Rentenwerte damit aussehen.

Der aktuelle Rentenwert für die neuen Bundesländer steigt entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Angleichungsstufe um 0,72 Prozent auf 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt damit 33,47 Euro.

Das ist die Grundlage für die Rentenanpassung

Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Im Regelfall gilt: Tarifsteigerung = Rentenerhöhung, weil die Einkommensentwicklung in die Rentenformel einfließt. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt in den alten Ländern -2,34 Prozent. Sie basiert auf den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibt.

Wegen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die VGR-Löhne in den alten Bundesländern im vergangenen Jahr leicht gesunken. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. In diesem Jahr kommt hier ein Sondereffekt zum Tragen, da die DRV Bund als Folge des Flexirentengesetzes die statistische Abgrenzung der beitragspflichtigen Entgelte geändert hat und nun deutlich mehr geringfügig Beschäftigte statistisch erfasst, weshalb die durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelte um rund 2 Prozent geringer ausfallen. Wegen der ohnehin negativen rechnerischen Rentenanpassung und der damit verbundenen Anwendung der Rentengarantie hat dies jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der diesjährigen Rentenanpassung.

Nachhaltigkeitsfaktor und Faktor Altersvorsorgeaufwendungen

Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Rentenanpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Auch hier kommt es zu negativen Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deswegen wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr mit -0,92 Prozentpunkten anpassungsdämpfend aus.

Durch den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2020 nicht verändert hat, wirkt sich dieser Faktor nicht auf die diesjährige Rentenanpassung aus. 

Das bedeutet die Rentengarantie

Aufgrund der genannten Einflüsse ergibt sich eine rechnerische Rentenanpassung von - 3,25 Prozent. Wegen der Rentengarantie bleibt aber der ab 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin bei 34,19 Euro. Die Rentengarantie stellt seit dem Jahr 2009 sicher, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu einer Minderung des aktuellen Rentenwerts führt. 

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost. 

Auf Basis der vorliegenden Daten beträgt der ab dem 1. Juli 2021 geltende aktuelle Rentenwert weiterhin 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung von 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von 0,72 Prozent.

Aktuell sind 2.410 Rentnerinnen und Rentner Mitglied der IG Metall Neustadt und verleihen unseren Aktivitäten und Forderungen Rückhalt und Legitimation. Wenn Gewerkschaften durch erfolgreiche Tarifpolitik Einkommenssteigerungen durchsetzen, nutzt dies auch den Rentnerinnen und Rentnern. Denn im Regelfall gilt: Ohne Entgeltsteigerung - keine Rentenerhöhung. Für einen Beitrag von 0,5 Prozent der Rente stehen Mitgliedern im Ruhestand alle Leistungen der IG Metall weiterhin zu.

Von: as

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