Zuspruch zur IG Metall

Auch für Ferienjobber gilt der Tarifvertrag

24.07.2014 | Tausende Schüler und Studierende sind in den Ferien wieder in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie als Ferienjobber eingesetzt. Ihre Motive: Überbrückung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium. Oder: um betriebliche Erfahrungen zu sammeln, bevor sie ein technisches Studium aufnehmen. Oder: um Geld zu verdienen, denn 2/3 der Studierenden arbeiten neben ihrem Studium.

Die IG Metall weist darauf hin, dass auch für Ferienjobber der Tarifvertrag gilt, wenn sie in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Metallbetrieben, wie Autowerken, in Stahlwerken, Textil- und Bekleidungsfirmen. Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei. Wer zwei Monate jobbt, hat fünf Urlaubstage statt der gesetzlichen drei. Ebenso sind die wöchentliche Arbeitszeit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Schichtzuschläge per Tarifvertrag geregelt. Neben der Beratung über Einstiegsgehalt oder Arbeitsvertrag, bietet die IG Metall den Studierenden und Schülern u.a. Seminare zum Berufseinstieg an und informiert über Rechtsschutz.

Auch in der Mitgliederentwicklung zeigt sich der Zuspruch der Ferienjobber zur IG Metall. Immer mehr Ferienjobber werden Mitglied der IG Metall und bleiben es auch. Mehr als 2.500 Studierende sind im Bezirk Mitte der IG Metall beigetreten. Mehr als die Hälfte bleiben Mitglieder auch nach ihrem Ferieneinsatz.

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