Über 500 Kollegen ohne Arbeit in 2025?

RONAL ohne Perspektive?

07.05.2024 | Aus der Presse haben wir erfahren, dass die Konzernzentrale plant, den Standort in Landau in 2025 zu schließen. Diese Nachricht bestürzt und uns macht und wütend! Dir und Deiner Familie droht der Arbeitsplatzverlust und die Existenznot. RONAL ist ohne Tarifbindung und bezahlt unter den branchenüblichen Löhnen und Gehältern. Wir mussten lesen, dass die Lohnkosten in Deutschland zu hoch wären, um eine produktive Fertigung weiterführen zu können. Das passt für uns nicht zusammen!

Wenn ein Arbeitgeber ankündigt, dass er ein Werk schließen will, ist der Betriebsrat stark gefragt:

  • Muss eine komplette Schließung wirklich sein?
  • Können Arbeitsplätze am Standort erhalten bleiben?
  • Nach welchen Kriterien findet ein Personalabbau statt?
  • Welche finanziellen Entschädigungen erhalten Beschäftigte, die gekündigt werden?

Der Betriebsrat hat die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten. Er hat sich für den Erhalt der Arbeitsplätze einzusetzen. Er muss versuchen, entstehende Nachteile in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite über einen Interessenausgleich und Sozialplan auszugleichen. So will es das Gesetz. Der Betriebsrat muss seine Wählerinnen und Wähler konstant informieren. Er muss zum Beispiel jedes Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung veranstalten, auf der er informiert. Macht ein Betriebsrat dies nicht, kommt er seinem Job nicht nach. Zu diesen Betriebsversammlungen ist die im Betrieb vertretene Gewerkschaft, bei Euch die IG Metall Landau, zwingend einzuladen.

Nicht nur in der Region haben wir als IG Metall bewiesen, dass wir insbesondere in Krisenzeiten die Experten sind, wenn es um Begleitung und Unterstützung von Belegschaften und Betriebsräten geht. Wenn wir gebraucht werden, sind wir da! Dafür, dass wir aktiv werden, brauchen wir einen Auftrag. Dein Auftrag entsteht, wenn Du Mitglied bei uns bist oder wirst!

Unser kompetenter Rechtsschutz

Wenn jemand die Kündigung erhält, bricht eine kleine Welt zusammen. Es stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll - natürlich auch, ob die Kündigung rechtlich in Ordnung ist.
Bei Beitritt in unsere IG Metall stehen wir dem Neumitglied sofort mit Beratungen in Rechtsfragen, speziell wenn es um die Kündigung geht, zur Seite.
Im Streitfall wird unser Mitglied durch eine Fachanwältin / einen Fachanwalt in der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vertreten. Die Kosten der Vertretung, wie auch die Gerichtskosten, werden von der IG Metall übernommen - ohne Zusatzkosten für das Mitglied.

Gerade jetzt ist es wichtig, dass Du Dich unserer großen Solidargemeinschaft anschließt. Werde Mitglied!

Von: as

Unsere Social Media Kanäle